familienrecht
Dr. Annette Beck hat im Jahr 2000 die Fachanwaltsausbildung für Familienrecht erfolgreich absolviert.
Die erfolgreiche Bearbeitung familienrechtlicher Mandate erfordert neben umfangreichen Fachkenntnissen und Einfühlungsvermögen auch ein strategisch und taktisch durchdachtes Vorgehen - und zwar von Anfang an.
Kommen Sie daher möglichst früh zu einer ersten Beratung. Viele unnötige Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Verluste lassen sich dadurch vermeiden, insbesondere auch, weil wir zunächst einvernehmliche Lösungen anstreben. Sollte es zu einem unvermeidlichen Streitfall kommen, werden wir Sie erfolgreich vertreten, - denn Ihre Interessen sind unsere Interessen. Wir entwickeln und begleiten umfassende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Das Familienrecht unterliegt einem steten Wandel durch zahlreiche Gesetzesänderungen und durch die Rechtsprechung der einschlägigen Gerichte, die je nach Bundesland zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Dies alles gilt es zu berücksichtigen. Wir halten uns stets durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen auf dem Laufenden. Vertrauen Sie unserer langjährigen Kompetenz.
Wir betreuen Sie in/bei
- Scheidungsverfahren
- Unterhaltsverfahren (Ehegatten, Kindes- und Familienunterhalt)
- Sorgerechts- und Umgangsverfahren
- Vaterschaftsprozessen
- Vermögensauseinandersetzungen bei Eheleuten
- Ansprüchen aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften
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