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erbrecht

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Dr. Annette Beck hat seit 2009 auch die Fachanwaltsausbildung für Erbrecht erfolgreich absolviert.


“Regeln Sie Ihr Erbe jetzt selbst, bevor es später andere für Sie tun,
denn für den letzten Willen ist es nie zu früh!”


 


In Erbangelegenheiten zeigt sich immer wieder die Notwendigkeit, frühzeitig Vorsorge zu treffen.

Wir beraten Sie individuell und umfangreich und klären Sie auf über die rechtliche Auswirkungen von:

  • Einzeltestament
  • Gemeinschaftliche Testamente
  • Schenkungen
  • Vermächtnisse
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch beim Erstellen eines Testamentes (Ausarbeiten eines Entwurfes) oder beim Ausfüllen einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung behilflich.
 

Zur emotionalen Belastung kommt nach einem Todesfall oft noch die Klärung rechtlicher Fragen auf die Angehörigen zu. - Eine anwaltliche Beratung schafft Klarheit bei

  • Erbscheinsverfahren
  • Erbfolge
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbschaftsausschlagung
  • Anfechtung von Testamenten
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

 

ErbR_4c
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